Leitfaden: Rechtliche Grundlagen für den Betrieb eines Veranstaltungsfunks

Wenn Sie in hochwertige Broadcast-Ausrüstung für ein Event investieren, ist es unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld zu klären. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die Regelungen streng: Rundfunk ohne entsprechende Genehmigung gilt als illegaler Sendebetrieb und kann hohe Bußgelder sowie die Beschlagnahmung der Geräte zur Folge haben.

Leitfaden: Rechtliche Grundlagen für den Betrieb eines Veranstaltungsfunks

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihren Veranstaltungsfunk legal "on air" zu bringen.


1. Die Basis: Was ist ein Veranstaltungsfunk?

Eine Genehmigung für Veranstaltungsfunk ist für kurzzeitige Aussendungen gedacht, die in direktem Zusammenhang mit einem Ereignis stehen, wie:

  • Sportveranstaltungen oder Motorsport-Rallyes.

  • Stadtfeste, Festivals oder Messen.

  • Kulturelle oder religiöse Anlässe.

2. Schritt 1: Zulassung der Inhalte (Medienanstalt)

Bevor Sie eine Frequenz beantragen, benötigen Sie eine medienrechtliche Zulassung.

  • Deutschland: Zuständig sind die jeweiligen Landesmedienanstalten (z. B. BLM in Bayern, LFK in BW).

  • Österreich: Die KommAustria ist die zentrale Behörde.

  • Schweiz: Das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) regelt sowohl Inhalte als auch Technik.

3. Schritt 2: Frequenzzuteilung (Technik)

Nach der inhaltlichen Genehmigung muss die technische Frequenz koordiniert werden.

  • Technische Parameter: Sie müssen Angaben zu Sender, Antennentyp und Standorthöhe machen.

  • Leistung & Standort: Die Behörde (z. B. de Bundesnetzagentur in Deutschland) weist eine freie UKW-Frequenz und eine maximale Strahlungsleistung (ERP) zu, um Störungen des Flugfunks oder anderer Sender zu vermeiden.

  • Fristen: Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein (idealerweise 8 bis 12 Wochen vor dem Event).

4. Schritt 3: Musikrechte und Urheberrechten

Eine Sendelizenz berechtigt nicht automatisch zum Abspielen von Musik. Hierfür sind separate Verträge mit Verwertungsgesellschaften nötig:

  • Deutschland: GEMA und GVL.

  • Österreich: AKM en austro mechana.

  • Schweiz: SUISA.

  • Tarife: Fragen Sie gezielt nach Tarifen für den "befristeten Veranstaltungsfunk".

5. Schritt 4: Technische Installation und Konformität

Stellen Sie sicher, dass Ihre Hardware den europäischen Standards entspricht:

  • Zertifizierte Sender: Verwenden Sie nur Geräte mit CE-Kennzeichnung, die den ETSI-Normen entsprechen.

  • Störungsfreiheit: Nutzen Sie hochwertige Tiefpassfilter und abgeschirmte Koaxialkabel, um Nebenaussendungen zu vermeiden.

  • Antennenaufbau: Beachten Sie die lokalen Bauvorschriften für temporäre Sendemasten.


Wichtige Links für Ihre Planung:


Experten-Tipp: Die Behörden führen stichprobenartige Messungen vor Ort durch. Halten Sie die Genehmigungsurkunde immer am Sender bereit und achten Sie darauf, dass der Hub (Modulation) die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet.

Benötigen Sie Beratung, welcher Sender oder welches Antennensystem für Ihre lizenzierte Leistung am besten geeignet ist? Kontaktieren Sie uns für eine fachkundige technische Beratung.